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   BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89   

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BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89 (https://dejure.org/1990,6031)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1990 - 9 C 11.89 (https://dejure.org/1990,6031)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 9 C 11.89 (https://dejure.org/1990,6031)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89
    Das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ; 80, 315 ; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] ).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist hiernach anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ; BVerfG DVBl. 1990, 472).

    Ob sie besteht, richtet sich nunmehr nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - (BVerfGE 80, 315) und vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - (a.a.O.).

    Dabei kommt dem Leitsatz Nr. 5 der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (a.a.O.) Bindungswirkung im Sinne von § 31 BVerfGG zu, weil damit wesentliche Merkmale des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG konkretisiert werden.

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89
    Ein in einer solchen Gegend bestehendes "feindliches Klima" einschließlich möglicher Diskriminierungen oder Benachteiligungen der Bevölkerungsminderheit durch die Bevölkerungsmehrheit oder aber die allmähliche Assimilation ethnischer oder religiöser Minderheiten als Folge eines langfristigen Anpassungsprozesses ist nicht automatisch mittelbar staatliche Gruppenverfolgung und daher für sich genommen noch nicht asylrechtlich relevant (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - DVBl. 1990, 201 = NVwZ 1990, 254).

    Ob sie besteht, richtet sich nunmehr nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - (BVerfGE 80, 315) und vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - (a.a.O.).

    Nach dem vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - (a.a.O.) vorgegebenen Prüfungsrahmen bedarf es für die Entscheidung der Frage nach der Wahrung des religiösen Existenzminimums der Prüfung, welche Bedeutung dem Zusammenhalt der Jeziden untereinander und mit ihrer Religionsfamilie für die Religionsbewahrung zukommt, welches Maß an Zusammenhalt in räumlicher und zeitlicher Hinsicht hierfür auch nach den in der Bundesrepublik mittlerweile vorliegenden Erfahrungen erforderlich ist, ob der betreffende jezidische Asylbewerber nach seiner eigenen Religiosität hierauf angewiesen ist und ob der hierfür gegebenenfalls notwendige staatliche Schutz gegenüber rechtswidrigen Übergriffen in hinreichend verläßlicher Weise - beispielsweise durch Fälle tatsächlich gewährten Schutzes konkret belegbar - gewährleistet erscheint (BVerfG, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89
    Das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ; 80, 315 ; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] ).

    Hat der Asylsuchende sein Land hingegen unverfolgt verlassen, so kann - wie seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) klargestellt ist - sein Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung droht (vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O.).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohnt dem Begriff der politischen Verfolgung ein finales Moment inne, da nur dem auf bestimmte Merkmale einzelner Menschen oder Gruppen zielenden Zugriff asylbegründende Wirkung zukommt (vgl. etwa Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83] und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O., S. 263 f.).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89
    Das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ; 80, 315 ; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] ).

    Hat der Asylsuchende sein Land hingegen unverfolgt verlassen, so kann - wie seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) klargestellt ist - sein Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung droht (vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 33.87

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Zahl der Eingriffshandlungen - Individuelle

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89
    Das Berufungsurteil hält demgegenüber einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung nicht stand, soweit es aufgrund der festgestellten Übergriffe bei der von ihm daraus hergeleiteten Gruppenverfolgung durch private Dritte die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats dabei erforderliche Verfolgungsdichte angenommen hat (vgl. hierzu Urteile vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27 S. 74 insoweit in BVerwGE 70, 232 nicht abgedruckt und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 105): Damit die Regelvermutung eigener Verfolgung grundsätzlich allen Gruppenangehörigen ohne Rücksicht darauf zugute kommen kann, ob sich die Verfolgungsmaßnahmen in ihrer Person konkret verwirklicht haben, ist erforderlich, daß jedes im Verfolgungsgebiet im Verfolgungszeitraum lebende Gruppenmitglied nicht nur möglicherweise, latent oder potentiell, sondern wegen der Gruppenzugehörigkeit aktuell gefährdet ist, weil den Gruppenangehörigen insgesamt politische Verfolgung droht (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87 - a.a.O.).

    Hierfür ist - wie der erkennende Senat ferner entschieden hat - die Gefahr einer so großen Vielzahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter erforderlich, daß es sich dabei nicht mehr nur um vereinzelt bleibende individuelle Übergriffe oder um eine Vielzahl einzelner Übergriffe handelt, sondern daß die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, daß daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht, weil auch keine verfolgungsfreien oder deutlich weniger gefährdeten Zonen oder Bereiche vorhanden sind (vgl. Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89
    Soweit sich die Kläger auf eine Landwegnahme berufen haben, wird insbesondere zu prüfen sein, ob es sich dabei um einen rechtswidrigen Zugriff auf Land der Kläger unter Vernichtung ihrer Existenzgrundlage handelte, ob und mit welchem Erfolg sie sich dagegen zur Wehr gesetzt haben und ob eine derartige Landwegnahme - auch etwa als "legalisierte Landenteignung" - dem türkischen Staat zuzurechnen wäre (vgl. hierzu Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. dazu auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - a.a.O. S. 171).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89
    Weiterhin bringt die Würdigung des Berufungsgerichts zur Frage des wirtschaftlichen Existenzminimums der Kläger dahingehend, es werde ihnen am Ort einer inländischen Fluchtalternative "kaum" gelingen, dauerhaft Wohnung und Arbeit zu erhalten, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist hiernach anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ; BVerfG DVBl. 1990, 472).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohnt dem Begriff der politischen Verfolgung ein finales Moment inne, da nur dem auf bestimmte Merkmale einzelner Menschen oder Gruppen zielenden Zugriff asylbegründende Wirkung zukommt (vgl. etwa Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83] und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O., S. 263 f.).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist hiernach anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ; BVerfG DVBl. 1990, 472).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

  • BVerwG, 17.01.1990 - 9 C 39.89

    Der Begriff der politischen Verfolgung - Politische Verfolgung wegen

  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 276.86

    Spruchkörper - Geschäftsverteilung - Rechtsfehler - Ausländer -

  • BVerwG, 12.02.1990 - 9 B 2.90

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

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